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Von der Bezirkshauptmannschaft Perg wurde am 3. April 2020 eine Verordnung betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des politischen Bezirkes Perg und deren Gefährdungsbereichen erlassen.
Auf Grund der Niederschläge in den vergangenen Tagen und der vorausgesagten kühl-feuchten Witterung besteht keine Waldbrandgefahr mehr.
Die Verordnung vom 3. April 2020 tritt damit mit sofortiger Wirkung ausser Kraft.
Schreiben BH Perg
Verordnung über die Aufhebung der Waldbrandschutz-Verordnung 2020